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Krankheit

Hausregeln kranke Kinder

Regelung in Krankheitsfällen

Wir bitten darum, die Kinder, im Krankheitsfall, unverzüglich zu entschuldigen. Insbesondere bei

ansteckenden Krankheiten des Kindes ist die Kita-Leitung bzw. die jeweilige Gruppenleitung zu informieren.

Dasselbe gilt bei Lausbefall. Es wird dringend darum gebeten, dass die Kinder bei Erkrankungen auch

wirklich zu Hause bleiben und sich auskurieren, damit andere Kinder und das Personal nicht unnötig angesteckt

werden! In besonderen Fällen behalten wir uns vor, eine ärtzliche Bescheinigung über die Genesung des Kindes zu

verlangen.

 

Nach einer ansteckenden Krankheit muss eine ärtzliche Bescheinigung zur Wiederzulassung vorgelegt werden.

(diese Regelung wird im Moment ausgesetzt und nur auf Verlangen des Gesundheitsamtes erforderlich sein)

Ansteckende Krankheiten können sein:

  • Scharlach / Streptokokken

  • Windpocken

  • Ringelröteln / Röteln

  • Krätze

  • Masern

  • Mumps

  • Keuchhusten

  • Salmonellen

  • Bindehautentzündung

Allerdings möchten wir hier stark an die Vernunft der Eltern plädieren, die Kinder wirklich erst wieder in die Kita

zu schicken, wenn sie wirklich wieder gesund sind. So können wir weitere Ansteckungen bei den Kindern und auch

im pädagogischen Team verhindern.

Ausnahme:

  • nach einem Lausbefall ist eine ärztliche Bescheinigung nötig!!

 

Bei auftretender Erkrankung, bei uns in der Kita, behalten wir uns vor, die Eltern anzurufen damit das Kind abgeholt wird.

 

Medikamente dürfen in der Kita durch das Personal nicht verabreicht werden!

 

Infektionsschutzgesetz

Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung

von Infektionskrankheiten beim Menschen. Zweck des Gesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen

vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung verhindern.

Wir arbeiten eng mit dem Gesundheitsamt zusammen und sind verpflichtet ansteckende Krankheiten zu melden.