Krankheit
Regelung in Krankheitsfällen
Wir bitten darum, die Kinder, im Krankheitsfall, unverzüglich zu entschuldigen. Insbesondere bei
ansteckenden Krankheiten des Kindes ist die Kita-Leitung bzw. die jeweilige Gruppenleitung zu informieren.
Dasselbe gilt bei Lausbefall. Es wird dringend darum gebeten, dass die Kinder bei Erkrankungen auch
wirklich zu Hause bleiben und sich auskurieren, damit andere Kinder und das Personal nicht unnötig angesteckt
werden! In besonderen Fällen behalten wir uns vor, eine ärtzliche Bescheinigung über die Genesung des Kindes zu
verlangen.
Nach einer ansteckenden Krankheit muss eine ärtzliche Bescheinigung zur Wiederzulassung vorgelegt werden.
(diese Regelung wird im Moment ausgesetzt und nur auf Verlangen des Gesundheitsamtes erforderlich sein)
Ansteckende Krankheiten können sein:
Scharlach / Streptokokken
Windpocken
Ringelröteln / Röteln
Krätze
Masern
Mumps
Keuchhusten
Salmonellen
Bindehautentzündung
Allerdings möchten wir hier stark an die Vernunft der Eltern plädieren, die Kinder wirklich erst wieder in die Kita
zu schicken, wenn sie wirklich wieder gesund sind. So können wir weitere Ansteckungen bei den Kindern und auch
im pädagogischen Team verhindern.
Ausnahme:
nach einem Lausbefall ist eine ärztliche Bescheinigung nötig!!
Bei auftretender Erkrankung, bei uns in der Kita, behalten wir uns vor, die Eltern anzurufen damit das Kind abgeholt wird.
Medikamente dürfen in der Kita durch das Personal nicht verabreicht werden!
Infektionsschutzgesetz
Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung
von Infektionskrankheiten beim Menschen. Zweck des Gesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen
vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung verhindern.
Wir arbeiten eng mit dem Gesundheitsamt zusammen und sind verpflichtet ansteckende Krankheiten zu melden.